Auslagerung Ihrer internen Meldestelle.
Anonymes Whistleblower-System.
Hinweisgeberschutzgesetz-Konformität.
Rechtsanwälte und Compliance-Experten.
Einrichtung und Betrieb
von internen Meldestellen
für ihr Unternehmen:
Rechtsanwälte und Compliance-Experten kümmern sich um die Verwaltung Ihrer internen Meldestelle.
100 % rechtskonform.
100 % anonymes digitales Hinweisgeber-System.
100 % DSGVO-Konformität.
100 % Server-Hosting in Deutschland.
Über WhistleTweet:
Wir sind ein Team aus Rechtsanwälten und Compliance-Experten aus dem Großraum München und helfen Unternehmen dabei, den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nachzukommen. Wir richten interne Meldestellen ein und betreiben diese für Sie. Dabei stellen wir eine Whistleblower-Anwendung bereit, welche anonyme Meldungen ermöglicht.
Unser Leistungsangebot:
Einrichtung einer internen Meldestelle samt digitaler und anonymer Whistleblower-Anwendung
Übernahme der Aufgaben der internen Meldestelle, insb. Bearbeitung von Meldungen, § 17 HinSchG, u.a.
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Bestätigung des Eingangs einer Meldung spätestens nach sieben Tagen
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Prüfung, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt
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Aufrechterhaltung des Kontakts mit der hinweisgebenden Person
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Prüfung der Stichhaltigkeit von eingegangenen Meldungen
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Ersuchen um weitere Informationen sofern notwendig
Unterstützung bei angemessenen Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG
Rückmeldung an hinweisgebende Personen
Über das digitale anonyme Whistleblower-System
Wie funktioniert die Whistleblower Anwendung?
Beim eingesetzten Hinweisgebersystem handelt es sich um eine Webanwendung, über welche Nachrichten und Dokumente verschlüsselt übermittelt und gespeichert werden können. Die Anwendung bietet einer hinweisgebenden Person die beste derzeit verfügbare anonyme Technologie wie Tor Onion Services und HTTPS mit A+ Zertifikaten, ohne personenbezogene Daten zu speichern. Für jede Übermittlung stellt die Anwendung dem Whistleblower einen Zahlencode zur Verfügung, mit dem er den Status der Übermittlung überprüfen, Nachrichten mit unseren Experten austauschen und zusätzliche Informationen bereitstellen kann. Somit können wir OpenPGP-verschlüsselte Benachrichtigungen über neue oder aktualisierte Meldungen von Whistleblowern erhalten.
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Wie wird die Identität des Whistleblowers geschützt?
Die Anonymität des Hinweisgebers wird nur dadurch gewahrt, dass er seine Identität nicht preisgibt. Im "digitalen Bereich" kann die Identität eines Hinweisgebers, auch wenn er sie nicht ausdrücklich mitteilt, aufgedeckt werden, indem der "digitale Ursprung" der Kommunikation anhand der so genannten "IP", der eindeutigen Kennung des elektronischen Geräts des Hinweisgebers (eines Telefons oder eines Computers), zurückverfolgt wird. Die Anonymität im digitalen Bereich kann also nur gewahrt werden, indem die Herkunft des Telefons/Computers des Hinweisgebers geschützt wird, indem sie mit Tor abgeschirmt wird und indem ihre automatische Erfassung verhindert wird.
Über das
Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde als Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie
(Richtlinie (EU) 2019/1937) in Deutschland eingeführt. Diese EU-Richtlinie, datiert auf den 23. Oktober 2019, zielt darauf ab, Personen zu schützen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Das HinSchG dient dem Schutz von Personen, die innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über Verstöße erlangen und diese melden. Es untersagt jegliche Form von Repressalien gegenüber den Hinweisgebern (Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung sicherer Meldewege für Missstände. Die Richtlinie und das nationale Gesetz betonen somit den Schutz von Whistleblowern und die Bedeutung der Meldung von Fehlverhalten im beruflichen Kontext.
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Unternehmen mit üblicherweise mindestens 250 Mitarbeitern mussten bis spätestens zum 2. Juli 2023 die Anforderungen des HinSchG umsetzen. Allerdings tritt die Bußgeldbestimmung, die Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro bei fehlendem internen Meldekanal vorsieht, erst ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft. In der Zwischenzeit werden keine Geldstrafen wegen nicht eingerichteter oder nicht betriebener Meldewege verhängt. Dies soll Unternehmen Zeit geben, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Für Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten hält das HinSchG eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 bereit.
Preise
Einrichtung und Betrieb Ihrer internen Meldestelle durch WhistleTweet:
S
50 bis 199 Mitarbeiter
199 EUR / Monat
zzgl. USt.
M
200 bis 499 Mitarbeiter
249 EUR / Monat
zzgl. USt.
L
Ab 500 Mitarbeiter
ab 329 EUR / Monat
zzgl. USt.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.